Apples Kartellrechtsfall mit dem DOJ passt perfekt zur EU in einem wichtigen Punkt: NFC und mobile Zahlungen

Während Apple einem Kartellrechtsprozess des US-Justizministeriums (DOJ) entgegensieht, könnte man annehmen, dass Verweise auf die bestehenden wettbewerbsrechtlichen Probleme des Unternehmens in Europa großzügig in der Beschwerde des DOJ verteilt wären – zumindest für etwas zusätzlichen Kontext und moralische Unterstützung. Aber Europa wird kaum erwähnt.

Die einzige explizite Erwähnung Europas findet sich jedoch in Bezug auf Apples Dominanz bei digitalen Geldbörsen, NFC und mobiler Zahlungstechnologie innerhalb seines iOS-Ökosystems.

Zur näheren Erläuterung: Die EU erhob im Mai 2022 Anklage gegen Apple und kam zu dem Schluss, dass Apple eine \"dominante Position\" im Bereich mobiler Geldbörsen missbraucht habe, indem es rivalisierenden Diensten den Zugriff auf die kontaktlose NFC-Zahlungsfunktionalität des iPhones verwehrte. Zu Beginn dieses Jahres ging Apple einen Schritt auf europäische Regulierungsbehörden zu, indem es vorschlug, Drittanbieter von mobilen Geldbörsen und Zahlungsdiensten endlich kostenlosen Zugang zu NFC auf iOS zu ermöglichen und damit die eigenen Zahlungs- und Brieftaschendienste von Apple zu umgehen. Mit diesen Änderungen, zumindest theoretisch, will das DOJ nun mitmachen.

In einer Beschwerde, die beim US-Bezirksgericht von New Jersey eingereicht wurde, stimmte das DOJ der Behauptung der EU zu, dass Apple seine eigene mobile Zahlungstechnologie unangemessen begünstigt und Drittanbieterentwicklern wenig Wahl lässt, als mitzuspielen. Konkret heißt es, dass Apples \"komplette Kontrolle\" über Tap-to-Pay-Transaktionen die Innovation behindert und sein bestehendes Monopol stärkt.

Die Beschwerde merkt an:

Es gibt keine technische Einschränkung, Entwicklern, die Drittanbieter-Geldbörsen anbieten möchten, den NFC-Zugriff zu ermöglichen. Zum Beispiel erlaubt Apple Händlern die Nutzung der NFC-Antenne des iPhones, um kontaktlose Zahlungen von Verbrauchern zu akzeptieren. Apple gibt auch zu, dass es technisch möglich ist, einem iPhone-Benutzer die Einstellung einer anderen App (z.B. die App einer Bank) als Standardzahlungs-App zu ermöglichen, und Apple beabsichtigt, diese Funktionalität in Europa zu ermöglichen.

Diese einzige Referenz zu Europa sagt uns etwas über die Unterschiede zwischen zwei Rechtsprechungen aus, die versuchen, einen großen Plattformbetreiber unter Kontrolle zu halten.

Kategorien

Die Beschwerde des DOJ zu digitalen Geldbörsen ist Teil eines Fokus auf fünf breiten Kategorien. Eine davon sind \"Super-Apps\", die das DOJ als blockiert ansieht, da sie \"grundsätzlich störend\" für Apples eigenes App-Ökosystem sind, da sie es Entwicklern ermöglichen würden, mehrere Funktionen und Mini-Programme in einer einzigen App zu präsentieren.

Dann gibt es die Kompatibilität von plattformübergreifenden Smartwatches, die das DOJ sagt, dass Apple durch die Einschränkung bestimmter Funktionen von Drittanbieter-Smartwatch-Herstellern behindert. Auch plattformübergreifende Messaging-Dienste haben einen Platz auf der Liste der Beschwerden, wobei das DOJ argumentiert, dass Apple sein Smartphone-Monopol schützt, indem es iMessage nur für iOS anbietet und andere plattformübergreifende Messaging-Apps degradiert, die verfügbar sind. Es wird auch die unterschiedlich farbigen "Bubbles" erwähnt, die iMessage je nachdem, ob der Empfänger iOS oder Android verwendet, sendet.

Es ist erwähnenswert, dass Europa zwar erwogen hat, Apple dazu zu zwingen, iMessage mit anderen plattformübergreifenden Messaging-Apps kompatibel zu machen, sich aber dagegen entschieden hat.

DOJ behauptet, grüne Blasen seien ein Problem im iPhone-Monopol-Prozess

Anderswo wirft das DOJ Apple auch vor, Entwickler daran zu hindern, Cloud-Gaming-Apps anzubieten, da dies bedeuten würde, dass Entwickler Spiele erstellen könnten, die keine leistungsstarke Hardware wie das iPhone benötigen, sondern Remote-Server verwenden würden, um die Spiele auf ein Gerät zu "streamen" - wobei mehrere Spiele in einer einzigen herunterladbaren App gebündelt werden.

Apple kündigte tatsächlich im Januar an, dass es Spiel-Streaming-Dienste wie Xbox Cloud auf iPhones zulassen würde, aber das DOJ sagt, dass Apple es Entwicklern immer noch zu mühsam macht, ihre Spiele zu monetarisieren, z.B. indem sie das Zahlungssystem von Apple verwenden und Designänderungen speziell für das iPhone erfordern. Die Beschwerde lautet:

Apples Regeln und Beschränkungen zwingen Entwickler effektiv dazu, eine separate iOS-spezifische Version ihrer App zu erstellen, anstatt eine einzige Cloud-basierte Version zu erstellen, die mit mehreren Betriebssystemen, einschließlich iOS, kompatibel ist. Als Ergebnis verwenden Entwickler erhebliche Zeit und Ressourcen, um Apps umzugestalten, um plattformübergreifende Apps wie Mehrspieler-Spiele auf das iPhone zu bringen.

Ein bemerkenswertes Fehlen auf der Liste der Beschwerden des DOJ ist das der Anti-Steering-Praktiken, für die Apple kürzlich in Europa mit 1,84 Milliarden Euro bestraft wurde - im Grunde würde Apple iOS-App-Entwickler daran hindern, ihren Nutzern billigere Möglichkeiten anzugeben, ihren Dienst zu abonnieren (z.B. über eine Website). Spotify hat sich lange gegen diese Praxis gewehrt und testet derzeit die Widerstandsfähigkeit des neuen Digital Markets Act (DMA) Europas, der Anti-Steering-Bestimmungen enthält.

Also, obwohl es offensichtlich Überschneidungen bei den Problemen gibt, die das DOJ und Europa in Bezug auf Apples angebliches Monopol und wettbewerbswidrige Praktiken angehen, gibt es auch bemerkenswerte Unterschiede hinsichtlich spezifischer Schwerpunkte. NFC, digitale Geldbörsen und mobile Zahlungen sind jedoch die Bereiche, in denen sie am meisten übereinstimmen.